21.05.1923 in Detmold - 07.12.1944 im Konzentrationslager Ravensbrück

Religionszu­gehörigkeit: katholisch
Eltern: Erna Kleesiek, geb. Rohrberg (gest. 1960) und Albert Kleesiek (geb. 24.04.1899 in Detmold)
Beruf: Hausgehilfin

 

Wohnorte: Detmold, Hornsche Str. 23 bei den Eltern
18.02.1938 nach Brinkrug bei Lage abgemeldet
Wissentrup bei Lage, Reichsstr. 66
08.09.1939 Detmold, Hornsche Str. 23 bei den Eltern
11.03.1940 nach Schweicheln Krs. Herford Erziehungsheim abgemeldet
Laut Zuzugsmeldung vom 22.04.1940 Ummeln Nr. 81 bei Brackwede
Blomberg, Schiederstr. 6
24.07.1941 Hornsche Str. 23 bei den Eltern
26.06.1942 nach Augustdorf, Schulhaus 1 abgemeldet
[Vermerk:] War hier nicht wieder gemeldet.
10.09.1942 Benninghausen Arbeitsanstalt
Hannover, Leonhardstr. 1
14.02.1943 Detmold, Hornsche Str. 23 bei den Eltern

 

Hildegard Kleesiek gehört zu der Gruppe der als "asozial" Verfolgten. Sie war einzige Tochter von Albert und Erna Kleesiek. Zunächst besuchte sie die Mädchenbürgerschule in Detmold, verbrachte allerdings ihre letzten beiden Schuljahre auf der sog. Hilfsschule. Nach ihrer Schulentlassung arbeitete sie in verschiedenen Stellen als Hausgehilfin. Diese Arbeitsstellen verließ sie jedoch nach kurzer Zeit und z. T. ohne Kündigung. Auf Antrag des Jugendamtes Detmold vom 29. Februar 1940 wurde sie in die Fürsorgeerziehung überwiesen, da ihr seitens der Behörden ein im Sinne der NS-Ideologie "verwerflicher" Lebenswandel, zu verurteilende Charaktereigenschaften und übler Leumund attestiert wurden.

Hildegard Kleesiek wurde durch das Jugendamt zudem bescheinigt, trotz der elterlichen Erziehung "kein nützliches Glied der Volksgemeinschaft" zu sein oder werden könne. Zudem bildete sie nach dessen Ansicht "bei ihrer Veranlagung eine Gefahr für die Volksgemeinschaft und für sich selbst, die unbedingt abgestellt werden" müsse.

Am 11. März 1940 wurde sie in das Erziehungsheim in Schweicheln im Kreis Herford verbracht. Zunächst galt die Fürsorgeerziehung als vorläufig, wurde allerdings ab 26. April 1940 durch das Amtsgericht Detmold in eine dauerhafte Fürsorgeerziehung überführt. Dagegen legte Hildegard Kleesiek Widerspruch ein, dem allerdings nicht stattgegeben wurde.

Am 12. März 1940 wurde Hildegard Kleesiek im "Evangelischen Männer- und Frauenasyl der Kirchenprovinz Westfalen in Ummeln" (auch: Mädchenheim Ummeln) in der sog. Normalabteilung aufgenommen. Am Ende des Jahres 1940 beantragte ihr Vater durch den Rechtsanwalt Tölle aus Detmold die Aufhebung der Fürsorgeerziehung, da die Eltern die Erziehung ihrer Tochter nunmehr wieder selbst übernehmen wollten und ihrer Tochter zudem eine Arbeitsstelle in einer Keksfabrik verschafft hätten, wo sie zusammen mit ihrer Mutter und unter deren Aufsicht arbeiten solle.

Während der Rechtsanwalt dem Ehepaar Kleesiek bescheinigte, "in bestem Ruf" zu stehen, hielt sie hingegen das Jugendamt Detmold für "wenig geeignet zur Erziehung" ihrer Tochter. Die zu verurteilende Entwicklung lasteten sie der Nachlässigkeit der Mutter an, während die strenge Erziehung durch den Vater und dessen Gewaltanwendungen positiv bewertet wurden.

Nach ihrer Entlassung aus dem Mädchenheim Ummeln, zog Hildegard Kleesiek zwar im Juli 1941 zurück zu ihren Eltern, stand aber offenbar weiter unter der Aufsicht der Fürsorge. Hildegard Kleesiek fiel weiterhin durch Versäumnisse auf ihrer Arbeitsstelle auf. Ein gegenüber dem Amtsgericht Detmold gemeldeter Verdacht durch die Bezirksfürsorgerin, es läge möglicherweise "erblicher Schwachsinn" vor, führte im Juli 1941 zu einer mehrtägigen ärztlichen Untersuchung in den Bodelschwinghschen Anstalten Bethel. Der behandelnde Arzt stellte jedoch keinen "angeborenen Schwachsinn im Sinne der medizinischen Wissenschaft" fest. Entscheidend war hierbei seine Beurteilung, dass Kleesieks Verfassung "kein Symptom des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" sei, wodurch ihre Zwangssterilisierung verhindert wurde. In seinem Gutachten stellte der Arzt dennoch u. a. ausgeprägte psychopathische Wesenszüge i. S. einer Haltlosigkeit, Indolenz" fest und riet wegen Bildungs- und Erziehungsunfähigkeit seiner Patientin zu einer dauerhaften Fürsorgeerziehung, die so lange als gesetzlich möglich auszudehnen sei.

Hildegard Kleesiek war weiterhin unter "Schutzaufsicht" gestellt und arbeitete wiederum als Hausgehilfin. Auf einer ihrer Arbeitsstellen wurde sie durch ihre Arbeitsgeberin des Diebstahls einer Strickjacke und des Mundraubs bezichtigt. Sie verließ die Stelle ohne Kündigung, wurde von der Polizei aufgegriffen und ins Krankenhaus gebracht, wo eine Geschlechtskrankheit festgestellt worden sei. Wegen unbegründeten Verlassens ihrer Arbeitsstelle wurde sie die Arbeitsanstalt in Benninghausen im Kreis Lippstadt eingewiesen. Hier wurden Bettler, Landstreicher, Prostituierte, Geschlechts- und Suchtkranke und andere gesellschaftliche Außenseiter zwangsweise untergebracht und dem NS-Terror gegen sog. Asoziale ausgeliefert.

Am 14. Oktober 1942 wurde Hildegard Kleesiek durch das Amtsgericht Detmold wegen Diebstahls und Übertretung zu sechs Wochen Gefängnis (wegen Diebstahls der Strickjacke) und zwei Wochen Haft (wegen des Diebstahls von sechs Gläsern Marmelade) verurteilt, die sie in der Haftanstalt Hannover verbüßte. Die vergleichsweise hohe Strafbemessung für diese Taten, die Kleesiek selbst allerdings bestritt, wurde mit ihrer "verwerflichen" Lebensführung begründet, an der auch die Fürsorgeerziehung nichts geändert habe. Nach ihrer Haftentlassung wurde Hildegard Kleesiek durch das Arbeitsamt an die als kriegswichtig geltende Firma Hilker in Detmold vermittelt. Da sie ihren Arbeitsplatz "pflichtwidrig", wie es hieß, wiederum nach kurzer Zeit verließ, wurde sie am 17. März 1943 durch das Amtsgericht Detmold wegen Arbeitsvertragsbruchs zu sechs Monaten Haft verurteilt. Diese Haftstrafe verbüßte Hildegard Kleesiek im Frauenjugendgefängnis Vechta. Dort wurde sie laut Mitteilung vom 6. September 1943 zwei Tage später auf Veranlassung der Kriminalpolizei Hannover zur Strafverbüßung in ein Jugendschutzlager überführt.

Mit Datum des 22. September 1943 wurde Hildegard Kleesiek im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück (Häftlingsnummer 23301) in der Kategorie "asoz" (asozial) unter der Häftlingsnummer 23 301 registriert. Etwa ein Jahr zuvor war hier im Juni 1942 in unmittelbarer Nachbarschaft des Lagers das so genannte Jugendschutzlager Uckermark für junge Frauen und Mädchen eingerichtet worden. Hildegard Kleesiek wurde in der Schneiderei eingesetzt.

Am 7. Dezember 1944 starb Hildegard Kleesiek. Als offizielle Todesursache wurde Magen-Darmkatarrh und Herzmuskelschwäche angegeben.

Ihre Einäscherung war bereits erfolgt, als ihr Vater durch ein Beileidsschreiben vom 10. Dezember 1944 vom Tod seiner Tochter informiert wurde. Demnach hatte sie sich am 7. November 9144 krank gemeldet und sei "trotz bestmöglicher medikamentöser und pflegerischer Behandlung" verstorben. Trotz "aller ärztlicher Bemühungen" sei es nicht gelungen, "der Krankheit Herr zu werden". Einen letzten Wunsch habe seine Tochter nicht geäußert.

Nach Ende des Krieges beantragte Albert Kleesiek, der zunächst noch als Hinterbliebener einer Verfolgten anerkannt worden war, erfolglos Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) wegen Schaden an Leben und Freiheit, da er davon ausging, dass diese ihn unterstützt sowie die Haushaltsführung und seine eigene Versorgung nach dem Tod seiner Frau übernommen hätte. Sein Antrag wurde jedoch mit dem bezeichnenden Hinweis auf das auch aus Sicht der Wiedergutmachungsbehörde zu verurteilende Fehlverhalten Hildegard Kleesieks abgelehnt. Dort hieß es: "Vielmehr ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass ihr persönliches Verhalten ursächlich für die Einweisung war, denn sie wurde 1942 wegen Diebstahls und 1943 wegen Arbeitsvertragsbruchs vom Amtsbericht Detmold zu 6 Wochen Gefängnis und 2 Wochen Haft bzw. zu 6 Monaten Gefängnis bestraft."

Dass dieses Urteil in einem Unrechtsstaat gefällt wurde, fand ebenso wenig Berücksichtigung wie die Einweisung Hildegard Kleesieks in ein Konzentrationslager, in dem sie um ihr Leben gebracht worden war.

   

QUELLEN: StdA DT MK; LAV NRW OWL D 1 Nr. 6181, D 1 BEG Nr. 660, D 23 DT Nr. 3946-3947; KAL K2 Detmold/Lemgo BEG Nr. 924; Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück; Arolsen Archives

LITERATUR: Müller (2008)

 

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DOKUMENTE

 

Dokument 1

Einwohnermeldekarte für Hildegard Kleesiek (StdA DT MK)

 

Dokument 2

Sterbeurkunde für Hildegard Kleesiek, Konzentrationslager Ravensbrück, 08.12.1944 (LAV NRW OWL D 1 BEG Nr. 660)

 

Dokument 3

Sterbeurkunde für Hildegard Kleesiek, Konzentrationslager Ravensbrück, 08.12.1944 (LAV NRW OWL D 1 BEG Nr. 660)

 

Dokument 4

Beleidsschreiben an Albert Kleesiek aus dem Konzentrationslager Ravensbrück, 10.12.1944 (LAV NRW OWL D 1 BEG Nr. 660)

 

Dokument 5

Karteikarte der Arolsen Archives für Hildegard Kleesiek (Zentrale Namenkartei)

 

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