04.03.1908 in Freiwaldau - 22.02.1941 Strafgefängnis Wolfenbüttel

Religionszu­gehörigkeit: katholisch
Mutter: Marianna Wilczynski
Vater: unbekannt
Beruf: Bäcker

 

Wohnorte: Freiwaldau
Neisse
Grottkau
Zahlreiche Orte auf seiner Wanderschaft
1937 Lügde
Von Lügde Krs. Höxter, Mittelstr. 29
18.07.1940 Detmold, Lange Str. 72 bei Heidsiek
abgemeldet am 02.12.1940 nach Hannover
21.01.1941 Gerichtsgef[ängnis]

 

Leo Wilczynski wuchs bei Pflegeeltern in Steinsdorf, Kreis Neisse auf, bei denen er bis zu seiner Schulentlassung 1922 lebte. Erst mit 22 Jahren erfuhr er, dass seine Mutter eine gebürtige Polin war, die ihm bis dahin als seine Tante vorgestellt worden war. Nach der Schule zog er zunächst nach Neisse und kurze Zeit später nach Alt-Wilmsdorf zu seiner Großmutter. Eine im November 1922 in Neisse begonnene Bäckerlehre brach er nach wenigen Monaten ab und arbeitete in verschiedenen Stellen in der Landwirtschaft. Auf Betreiben seines Vormundes wurde er im Januar 1924 vorläufig der Fürsorgeerziehung unterstellt und im April d. J. in die Provinzialerziehungsanstalt Grottkau eingeliefert. Am 14. Mai 1924 wurde die endgültige Fürsorgeerziehung angeordnet. Das Amtsgericht Grottkau bescheinigte ihm "einen großen Hang zum Herumtreiben und Bummeln und zur Verwahrlosung". In der Fürsorgeeinrichtung erlernte Leo Wilczynski das Bäckerhandwerk, floh im Dezember 1927 und wurde von seinem Vormund wieder aufgegriffen. Nach seiner bestandenen Prüfung 1928 wurde er im Juli d. J. entlassen. Jahre der Wanderschaft mit oftmals wechselnden Beschäftigungen folgten. Er war Mitglied des katholischen Gesellenvereins (Deutsche Kolpingsfamilie). Am 27. Januar 1933 wurde er wegen fahrlässiger Brandstiftung vom Amtsgericht Stettin zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, allerdings wurde die Strafe auf Bewährung ausgesetzt und 1934 erlassen.

Vom Dezember 1937 bis Juli 1940 arbeitete er in einer Bäckerei in Lügde. Im Juni 1940 wurde er kurze Zeit zur Wehrmacht eingezogen, jedoch nach zwei Wochen als "a. v. Heimat" (arbeitsverwendungsfähig, Heimat) wieder entlassen. Vom Arbeitsamt wurde er im Juli 1940 zum Bäckermeister Heidsiek nach Detmold vermittelt. Hier beging er kleinere Unterschlagungsdelikte. Am 4. November 1940 beging er in der Woldemarstraße einen Handtaschenraub. Am 24. Dezember 1940 versuchte er einen weiteren Überfall auf dem Kaiser-Wilhelm-Platz. Das Sonderhericht Hannover verurteilte Leo Wilczynski am 27. Februar 1941 wegen eines vollendeten und eines versuchten Straßenraubes unter gleichzeitiger Anwendung der Volksschädlingsverordnung (Ausnutzung der Verdunkelung). Das Sondergericht, dessen Urteile heute grundsätzlich als unrechtmäßig erkannt und aufgehoben sind, verurteilte ihn zweimal zum Tode, da seine "verbrecherische Gesinnung" als besonders groß eingeschätzt wurde.
Leo Wilczynski wurde am 22. April 1941 im Strafgefängnis Wolfenbüttel hingerichtet. Die Lippische Staatszeitung berichtete am 23. April 1941 über die Hinrichtung des vom Sondergericht Hannover als "Volksschädling" zum Tode Verurteilten (s. Einwohnermeldekarte).

   

QUELLEN: StdA DT MK; Staatsarchiv Wolfenbüttel; Lars Lüking (LAV NRW OWL); LStZ vom 23.04.1941

 

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DOKUMENTE

Dokument 1

Einwohnermeldekarte von Leo Wilczynski (StdA DT MK)

 

 

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