Rufname: Paul

26.02.1904 in Schenkendorf/KreisTeltow - 15.12.1940 in Detmold

Eltern: Anna Willert geb. Thomas und Karl Willert
Bruder: Oskar Karl Friedrich Willert
Ehefrau: Pauline (Paula) Sophie Willert, geb. Pott (geb. 13.09.1901 in Heidenoldendorf)
Kinder: Ilse Gaidies, geb. Willert (geb. 09.02.1925)
Heinz Willert (geb. 12.05.1928)
Beruf: Landwirtschaftlicher Arbeiter, Gespannführer, Straßenbauarbeiter

 

Wohnorte: Schenkendorf/Kreis Teltow
1923 -1940 Heidenoldendorf Nr. 11

 

Paul Willert besuchte die Volksschule und arbeitete nach einer Ausbildung in der Landwirtschaft für einige Zeit auf verschiedenen Höfen sowie in Futtermittelhandlungen. Am 16. Januar 1925 heiratete er Paula Pott aus Heidenoldendorf, mit der er zwei Kinder hatte. Bis 1930 war Paul Willert in einer Möbelfabrik in Detmold tätig. 1934 arbeitete er nach einigen Jahren der Krankheit und Arbeitslosigkeit in Heidenoldendorf.

Paul Willert war Mitglied der KPD und betätigte sich auch nach deren Verbot im Jahr 1933 in einer Detmolder Gruppe politisch Aktiver illegal für diese Partei. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm nicht nur Wahlplakate gefunden, es wurde ihm auch die Verteilung von entsprechenden Zeitungen zur Last gelegt. 1933 wurde er wegen "politischer Vergehen", wie es offiziell hieß, in sog. Schutzhaft genommen. Am 1. August 1934 wurde gegen Paul Willert ein Haftbefehl wegen des Vorwurfs der "Vorbereitung zum Hochverrat" erlassen und er wurde in Untersuchungshaft genommen. Durch den II. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm, einem Sondergericht, wurde Paul Willert mit Urteil vom 30. April 1935 wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zu einem Jahr und fünf Monaten Gefängnis unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft verurteilt.

Das Gerichtsverfahren traf nicht nur ihn, sondern auch die anderen Mitglieder der Detmolder Gruppierung, zu der u. a. auch Ernst Silberbach gehörte.

Nach vollständiger Verbüßung seiner Haftstrafe in Bielefeld-Steinhagen wurde Paul Willert im Januar 1936 entlassen und arbeitete dann in einem Tiefbauunternehmen in Gelsenkirchen. Am 2. November 1940 erlitt er einen schweren Arbeitsunfall auf dem Bau. Lungenembolie, eine eitrige Rippenfellentzündung und Herzschwäche führten schließlich zu seinem Tod am 15. Dezember 1940.

In einem 1954 durch seine Hinterbliebenen angestrengten Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) wurde durch ein ärztliches Gutachten ein Zusammenhang zwischen Krankheit, Tod und Haft und politischer Verfolgung jedoch bestritten. Wilhelm Ehrmann, der erste Vorsitzende der jüdischen Gemeinde nach Kriegsende, der mit Paul Willert befreundet gewesen war, versicherte in einer eidesstattlichen Erklärung vom August 1948 hingegen, dass Paul Willert als "aktiver Kämpfer" gegen den Nationalsozialismus durch Verfolgung und Inhaftierung durchaus gesundheitlichen Schaden genommen hätte und infolgedessen "dauernd leidend" gewesen sei. Sein früher Tod wäre demnach als Folge der NS-Verfolgung und daraus resultierenden Schädigungen zu bewerten.

Das Urteil gegen Paul Willert wurde gemäß der Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit vom 3. Juni 1947 aufgehoben. Seinen Hinterbliebenen wurden 1954 Entschädigungsleistungen zugesprochen, da Paul Willert als Verfolgter des NS-Regimes aufgrund seiner politischen Aktivitäten anerkannt worden war. Die Sondergerichte waren Teil des NS-Unrechtsstaates und deren Urteile demzufolge Unrechtsurteile. Paul Willert gehört als politisch Verfolgter somit zu den Opfern der NS-Justiz.

   

QUELLEN: LAV NRW OWL D1 BEG Nr. 5298, D 22 Bielefeld Nr. 611; LAV NRW Westfalen; StdA DT MK; Arolsen Archives

 

 

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DOKUMENTE

 

Dokument 1

Gefangenenkarte für Paul Willert, Justizvollzugsanstalt Werl (LAV NRW W Q 926)

 

Dokument 2

Abschrift der eidesstattlichen Erklärung von Wilhelm Ehrmann an die Wiedergutmachungsstelle beim Sozialamt Detmold, 13. August 1948 (LAV NRW OWL D1 BEG Nr. 5298)

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